Schwerpunkt des "ADS" ist die Kommentierung der Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften in den §§ 238 bis 330 HGB.
Einschlägige Vorschriften des:
Diese Vorschriften erfuhren durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz eine grundlegende Umgestaltung. Betroffen sind:
Für die 6. Auflage (bearbeitet von Karl-Heinz Forster, Reinhard Goerdeler, Josef Lanfermann, Hans-Peter Müller, Günter Siepe und Klaus Stolberg) wurden die bisherigen Auffassungen vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich erschienenen umfangreichen Schrifttums und der handelsrechtlichen Rechtsprechung überprüft und ergänzt.
Schwerpunkt des Kommentars ist die Kommentierung der Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften in den õõ 238 bis 330 HGB sowie darüber hinaus die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Publizitätsgesetzes. Diese Vorschriften haben durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz im Jahr 1985 eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Betroffen sind gleichermaßen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften sowie ein kleiner Kreis der im PublG angesprochenen Unternehmen. Alle diese Unternehmen haben einen Jahresabschluss (Einzelabschluss) und gegebenenfalls auch einen Konzernabschluss aufzustellen und in bestimmter Form offenzulegen. Für Kapitalgesellschaften besteht ab einer bestimmten Größe Prüfungspflicht durch unabhängige Prüfer. Die Kommentierung des Gesamtwerks umfasst danach über 140 Vorschriften.
Prof. Dr. Dr. h.c., Frankfurt