Speer, Heino (Überarb.): Deutsches Rechtswörterbuch

Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache.Band XI, Heft 1/2 - Rat-Rechtsbesitzer
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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. DerGründungs

Die Lektüre des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW) kommt einer Entdeckungsreise in häufig unbekannte Bereiche der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte gleich. Denn die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie "Neidbau" oder "Obsentropf", "Birngericht" oder "Mundraub" bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Note. Was liegt näher, als diese Note mit prägnanten Quellenbeispielen aus vergangenen Zeiten herauszuarbeiten? Mit dem DRW liegt ein einzigartiges Jahrhundertwerk vor, das den Alltag des Rechtslebens in weiten Gebieten Mitteleuropas über mehr als 1300 Jahre dokumentiert. Ein Band besteht aus 5 Doppelheften (jährlich erscheint 1 Doppelheft) Das DRW wird voraussichtlich 16 Bände umfassen.

ISBN: 978-3-7400-0991-5
GTIN: 9783740009915

Über den Autor Speer, Heino (Überarb.)

Heino Speer, geb. 1942; Studium der Germanistik und Rechtswissenschaften in Berlin, München und Heidelberg; rechtshistorische Promotion 1977 in Bielefeld; seit 1973 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg. Andreas Deutsch, geb. 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Paris; rechtshistorische Promotion 2002; anschließend wiss. Assistent am Institut für Rechtsgeschichte in Frankfurt (Main); seit 2007 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg.

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