Studienkommentar
Die vollkommen an den Bedürfnissen der Studierenden orientierte Konzeption
dieses Buches hat bereits der ersten Auflage zu einem erheblichen Erfolg
verholfen. Es stellt eine einzigartige Kombination aus Lehrbuch, Kommentar
und Repetitorium dar. Dem Studierenden wird ein Arbeitsmittel an die Hand
gegeben, das es ermöglicht, sich optimal auf die strafrechtlichen Klausuren
und die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen vorzubereiten.
Dies geschieht zum einen durch die Darstellung sämtlicher examensrelevanter
Streitstände in der jeweiligen Kommentierung, andererseits mit Hilfe des
Gutachtenstils, also in der Form, die im Examen bei Darstellung der Lösung
eines Falles verlangt wird. Hilfreich sind auch die im Anschluß an die
Kommentierung besonders examensrelevanter Straftatbestände, wie Diebstahl
(?2), Betrug (?3), Urkundenfälschung (?7) angefügten Aufbauschemata,
die den Prüfungsaufbau der jeweiligen Vorschrift enthalten. Der Autor berücksichtigt
darüber hinaus die unterschiedlichen Schwer-punkte bei den Examensanforderungen
in den einzelnen Bundesländern und arbeitet die jeweiligen Unterschiede
heraus. Hierzu finden sich Hinweise am Beginn der Kommentierung der entsprechenden
Tatbestände. Das Konzept wurde über mehrere Semester hinweg entwickelt
und durch Testläufe bei den Studierenden erprobt. Wer mit diesem Kommentar
richtig arbeitet, sollte - entsprechende Eigeninitiative vorausgesetzt
- im Segment Strafrecht ein Prädikatsexamen erreichen können. Für die Neuauflage
wurde das Werk kritisch durchgesehen. Rechtsprechung und Literatur wurden
nachgetragen. Dies betraf nicht zuletzt auch die Kommentarliteratur, bei
der es in Folge von Neuauflagen und Bearbeiterwechseln in vielen Fällen
zu geänderten Meinungen kam. Soweit sich neue Streitstände ergaben, wurden
diese in der bewährten Weise im Gutachtenstil behandelt. Die neue Rechtsprechung
des BGH zum Bandenbegriff ist ebenso bereits eingearbeitet wie die zum
Betrug durch Behauptung wahrer Tatsachen. Für fortgeschrittene Studenten,
Referendare.