Diese erläuternde Darstellung der Kostenarten und deren Anrechenbarkeit hilft, Streitigkeiten bei der Honorarberechnung zu vermeiden. Der jeweilige Anwender - Architekt oder Tragwerksplaner sowie öffentlicher und privater Auftraggeber - kann anhand dieser praxisnahen Kommentierung leicht ablesen, welche Kosten für wen anrechenbar sind.
In der 4. Auflage dieses Standardwerkes zur Bestimmung der Architekten- und Ingenieurhonorare wurde der vertrags- und honorarrechtliche Teil völlig neu geschrieben und die wesentlichen Ergänzungen im Kommentar zu den anrechenbaren Kosten u. a.:
- die verordnete und nicht verordnete Objekt- und Tragwerksplanung Baugruben,
- mehrere Gebäude unter Einfluss haustechnischer Anlagen,
- die übliche Vergütung bei Großobjekten,
eingearbeitet.